Mess- und Verteilgeräte

Mess- und Verteilgeräte2023-05-12T09:30:10+02:00

Kauf oder Miete

Neben der klassischen Kaufvariante können Sie die benötigten Mess- und Verteilgeräte (Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler, Wärmemengen- und Kältemengenzähler) auch bequem und kostengünstig von uns mieten. Wir überlassen Ihnen die Geräte für die gesamte Vertragslaufzeit und halten sie funktionstüchtig. Bei Mängeln, die Sie nicht verursacht haben, wird das Gerät kostenlos gewechselt. Im Regelfall orientiert sich die Vertragslaufzeit an den technischen Rahmenbedingungen der Geräte, also beispielsweise an den Eichfristen gemäß Mess- und Eichgesetz oder der Batterielaufzeit.

Die Mietraten werden jeweils am Anfang des Abrechnungszeitraumes fällig und sind umlagefähig. Dies bedeutet: Sie erhalten diese Kosten im Rahmen der Abrechnung von Ihren Mietern wieder zurück.

Heizkostenverteiler2022-12-15T14:33:14+01:00

Heizkostenverteiler sind für die Erfassung des Wärmeverbrauchs in Verbindung mit Heizkörpern im Einsatz. Jeder Heizkörper, der abgerechnet werden soll, wird mit einem Heizkostenverteiler versehen. Dieser erfasst entsprechend seines Erfassungsprinzips eine Maßzahl für die Wärmemenge, die der Heizkörper bei Betrieb abgibt. Heizkostenverteiler stellen auf Grund Ihrer problemlosen Montierbarkeit die häufigste Ausstattungsvariante dar.

Der elektronische Heizkostenverteiler unterliegt einer europaweit gültigen Norm (DIN EN 834), die Einsatzbedingungen und Zählbeginn dieser Fabrikate festlegt. Elektronische Heizkostenverteiler messen charakteristische Temperaturwerte mittels thermoresistiver Sensoren (z. B. NTC-Sensoren). Die thermoresistiven Sensoren ermitteln die Heizkörpertemperatur als auch die Raumtemperatur. Die Differenz zwischen der mittleren Heizkörpertemperatur und der umgebenden Raumlufttemperatur (Übertemperatur) kann so messtechnisch ermittelt werden. Die Zeitdauer der Übertemperatur liefert das Maß für die abgegebene Wärmemenge. Zur Erfassung auch bereits geringer Wärmeabgaben wird der Schwellenwert, an dem die Geräte zu zählen beginnen, möglichst niedrig gelegt.

Bei Heizkörpertemperaturen zwischen ca. 27 °C und ca. 31 °C kann der Heizkostenverteiler einen bereits geringen Anzeigefortschritt entwickeln. Die niedrige Einschaltschwelle bedingt aber auch, dass es an heißen Sommertagen zu einem Anzeigefortschritt kommen kann, dem jedoch kein Verbrauch gegenüber steht. Der Effekt stellt keinen Mangel des nach DIN EN 834 geprüften bzw. nach Heizkostenverordnung zugelassenen elektronischen Heizkostenverteilers dar. Einfühlergeräte messen die Oberflächentemperatur der Heizfläche des Heizkörpers am Montageort des Gerätes und setzen die Raumtemperatur fest mit 20 °C an. Zweifühlermessgeräte nehmen in der Regel zusätzlich zur Oberflächentemperatur auch den Wert der Raumluft auf, um den tatsächlichen Wert der Übertemperatur zu ermitteln. Der Raumtemperatursensor befindet sich meist an der dem Heizkörper abgewandten Seite im Innern der elektronischen Heizkostenverteiler. Denkbar und in Ausnahmefällen zwingend ist die Montage des Raumluftsensors in geeigneter Entfernung vom Heizkörper als sog. Fernfühler. Der reine Ablesewert eines elektronischen Heizkostenverteilers stellt lediglich einen Näherungswert der zeitlichen Dauer der gemessenen Temperaturdifferenz, d. h. der Übertemperatur dar. Für die Bewertung der Anzeigedaten müssen die Kenndaten des Heizkörpers herangezogen werden, d.h. auch hierbei muss der Verbrauchswert durch weitere Berechnung ermittelt werden. Je nach gewähltem Betriebsregime kann der sogenannte Faktor im Gerät gespeichert und von diesem zur Umrechnung in Verbrauchswerte verwendet werden.

Wasserzähler2022-12-08T10:38:57+01:00

Wasserzähler sind geeichte Messgeräte, die zur Verbrauchserfassung von Warm- und Kaltwasser in Gebäuden bzw. Wohnungen dienen. Dabei müssen die Bezeichnungen „Zählen“ und „Messen“ unterschieden werden. Eine Zählung ist die Erfassung einer bestimmten Menge in einem beliebigen Zeitraum. Messen ist jedoch das Erfassen der Menge in der Zeiteinheit (z. B. Volumendurchfluss/Sekunde). Aus jenem Grund sind die Zähler auf ein Mengenmaß geeicht.

Die Eichgültigkeit für Warm- und Kaltwasserzähler ist mit jeweils 6 Jahren festgelegt. Die häufigsten Wasserzähler (Wohnungswasserzähler) sind die sogenannten Trockenläufer, bei denen nur die Messflügel und die Übersetzungsgetriebe im Wasser liegen. Das eigentliche Zählwerk befindet sich im dicht abgeschlossenen Trockenraum und wird über eine Magnetkupplung angetrieben (DIN-Bezeichnung T). Eine andere Art der Wasserzähler sind die Nassläufer (häufig bei Hauswasserzählern), bei denen das Zählwerk und das Ziffernblatt im Wasser liegt (DIN-Bezeichnung N).

Wärmemengen- und Kältemengenzähler2022-12-15T14:28:16+01:00

Kompaktwärmemengenzähler sind die technisch aufwendigsten Systeme zur Wärmeverbrauchserfassung. Sie unterliegen der europäischen Norm EN DIN 1434 und benötigen eine PTB-Bauartzulassung. Da Wärmemengenzähler nicht einfach an Heizkörpern montiert werden können, erfordert ihr Einsatz, vorgeschrieben etwa bei Fußbodenheizungen, sorgfältige Planung und Auslegung in der Bauphase. Die Geräte unterliegen einer gesetzlichen Eichpflicht im Zeitraum von jeweils sechs Jahren. Das A und O von Wärmemengenzählern ist die korrekte Dimensionierung des Zählers. Dabei muss darauf geachtet werden, dass ein Wärmemengenzähler wenig im unteren Lastbereich seiner Nenngröße arbeitet, bei Spitzenlast aber dennoch nicht über seine Nennbelastbarkeit beansprucht werden darf. Zudem ist der Druckverlust der Wärmemengenzähler bei der Pumpendimensionierung zu berücksichtigen. Der Einsatz im Rahmen von Funkfernablesesystemen ist bei Wärmemengenzählern ebenfalls möglich. Wärmemengenzähler sind für alle vorkommenden Fälle der Wärmeverbrauchsmessung anwendbar. Beschränkungen im Hinblick auf Temperaturbereiche und Temperaturdifferenzen bestehen nach DIN 4713 Teil 4 nicht.

Wärmemengenzähler messen in physikalischen Einheiten. Ihre Verwendung hat den Vorteil, dass keine Bewertungsfaktoren für die Heizkörper zu ermitteln sind und dass auch Heizkörper nicht allgemein üblicher Bauart problemlos erfasst werden können. Obwohl Wärmemengenzähler in physikalischen Einheiten anzeigen, dienen sie im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung nur zur Feststellung des anteiligen Wärmeverbrauchs im Rahmen der Heizkostenverteilung. Nur bei eigenständiger gewerblicher Wärmelieferung ist die Abrechnung nach physikalischen Einheiten (kwh, MJ) üblich.

Für den Einsatz in Klimaanlagen stehen Kältemengenzähler zur Verfügung, welche analog zum Wärmemengenzähler arbeiten. Auch hier werden physikalische Einheiten (kWh, MWh) erfasst und zur Abrechnung zur Verfügung gestellt. Zur Beachtung: Bei Installation und Austausch ist die Einbindung eines Fachbetriebes für die Schwitzwasserdämmung erforderlich. Bei nicht fachgerechter Ausführung der Dämmung kann es ansonsten durch Korrosion zu erheblichen Schäden in der Anlage kommen.

Vorteile der Gerätemiete

  • kalkulierbare Kosten während der Laufzeit

  • umlegbare Kosten der Miete in der Abrechnung

  • Vermeidung von hohen Einmalkosten

  • eichrechtlich immer auf dem neuesten Stand

  • kostenloser Ersatz bei Defekten oder Mängeln (die Sie nicht zu verantworten haben)

Fernauslesbare Systeme nach OMS-Standard

Moderne Funkmessgeräte mit dem interoperablem OMS-Standard eröffnen durch die kostengünstige und einfache Zählerauslesung vielfältige Vorteile. Das Auslesen der Daten erfolgt ohne Betreten der Wohnung, wodurch die Nutzer nicht anwesend sein müssen und lästige Terminabsprachen entfallen.

Mithilfe von Gateways lässt sich diese Messtechnik auf automatisierte Fernauslesung aufrüsten, um die gesetzlichen Anforderungen über monatliche Verbrauchsinformationen wirtschaftlich zu erfüllen.

Austauschservice

Wir rüsten nach Absprache Ihre Liegenschaft mit modernsten Mess- und Verteilgeräten zur verbrauchsabhängigen Erfassung von Heiz- und Wasserkosten aus. Egal ob Wärmemengenzähler, Warm- und Kaltwasserzähler oder elektronische Heizkostenverteiler – wir behalten die Einhaltung der Eichpflicht bzw. die Batterielaufzeit der Geräte im Auge. So sorgen wir für eine rechtssichere Abrechnung Ihrer Liegenschaft. Weiterhin prüfen wir die Einbausituation und weisen auf eventuelle Mängel hin. EXTERN ist von allen Herstellern unabhängig und wählt nur getestete Qualitätsprodukte aus. Wir bauen nur Gerätetechnik ein, die Sie wirklich benötigen. Lassen Sie sich von uns beraten!

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